Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltung der Bedingungen
1.1 Die Gesellschaft für Datenverarbeitung & support mbH, nachfolgend "GDSmbH" genannt, erbringt seine Internet- und sonstigen Datendienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn GDSmbH sie schriftlich bestätigt.
§2 Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Vertrag über die Nutzung von GDSmbH-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Vertrages oder durch Zusendung der Zugangsdaten durch GDSmbH zustande. Die GDSmbH kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer in Deutschland ansässigen Bank abhängig machen.
2.2 Soweit die GDSmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von der GDSmbH kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.
§3 Kündigung
3.1 Falls nichts anderes vereinbart ist, können Verträge nur mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich, per Einschreiben an die GDSmbH, gekündigt werden.
3.2 Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Ankündigung und kann keine Einigung erzielt werden, ist jeder der beiden Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zum Inkrafttreten der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preiserhöhung in Kraft.
§4 Leistungsumfang
4.1 Die GDSmbH ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag und der gültigen Preisliste. Technisch bedingt kann die Verfügbarkeit der Dienste nicht zu 100% garantiert werden, was vom Kunden mit Vertragsunterzeichnung anerkannt wird.
4.2 Soweit die GDSmbH entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die GDSmbH-Dienste sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
a) die GDSmbH innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen, insbesondere seiner Adresse zu informieren;
b) die GDSmbH unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifzuordnung zu unterrichten;
c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die GDSmbH-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am GDSmbH-Netz erforderlich sein sollten.
e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
f) der GDSmbH erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die GDSmbH durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortlichkeitsbereich des Kunden vorlag;
h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen;
i) der GDSmbH entstandenen sachlichen und personellem Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.
5.2 Verstößt der Kunde gegen die in §5.1 c) oder d) genannten Pflichten, ist die GDSmbH sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme §5.1 Buchstabe h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Für Verstöße gegen §5.1 Buchstabe h) gilt § 9 dieser AGB.
5.3 Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§6 Nutzung durch Dritte
6.1 Eine direkte oder mittelbare Nutzung der GDSmbH-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die GDSmbH gestattet.
6.2 Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der GDSmbH-Dienste durch Dritte entstanden sind.
§7 Zahlungsbedingungen
7.1 Sämtliche Preisangaben und -auskünfte von der GDSmbH verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
7.2 Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats, soweit nichts anderes im Vertrag oder der Produktbeschreibung des einzelnen Produktes definiert ist.
7.3 Die vereinbarten Entgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird dieses für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
7.4 Leitungs- und Kommunikationskosten zwischen Kunden und dem Anschlusspunkt von der GDSmbH sind vom Kunden zu tragen. Sofern bei einem Anschluss auf die GDSmbH Seite gesonderte Kosten entstehen, werden diese dem Kunden in Rechnung gestellt.
7.5 Die GDSmbH wird dem Kunden die entsprechenden Nutzungsnachweise in geeigneter und - soweit verfügbar - in elektronischer Form auf Anfrage für die vergangenen drei Monate zukommen lassen.
7.6 Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am fünften Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist die GDSmbH berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
§8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
8.1 Gegen Ansprüche von der GDSmbH kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
8.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereig-nissen, die GDSmbH die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und technischen Einrichtungen anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der DEUTSCHEN TELEKOM AG usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von GDSmbH oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern eintreten - hat GDSmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen GDSmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
8.3 Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche an, so ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die GDSmbH Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.4 Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von GDSmbH liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn GDSmbH oder einer seiner Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§9 Zahlungsverzug
9.1 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist GDSmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass GDSmbH eine höhere Zinsenlast nachweist.
9.2 GDSmbH kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss (Account) zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als einen Monat erstreckt und GDSmbH gemahnt hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
9.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt GDSmbH vorbehalten.
§10 Verfügbarkeit des Dienstes
GDSmbH bietet seinen Dienst 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. GDSmbH wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen. Jedoch wird auch dann keine Verfügbarkeit des Netzes oder der Dienste, gleich aus welchem Grund, zu 100% garantiert.
§11 Geheimhaltung, Datenschutz
11.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die GDSmbH unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
11.2 Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass GDSmbH seine personen- und/oder firmenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
11.3 Soweit sich GDSmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist GDSmbH berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
11.4 GDSmbH steht dafür ein, dass alle Personen, die von GDSmbH mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der GDSmbH-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
11.5 Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).
§12 Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber GDSmbH wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
12.2 GDSmbH haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen GDSmbH-Leistungen unterbleiben (siehe auch § 8). GDSmbH haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte bzw. Folgeschäden; sei es, dass diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
12.3 GDSmbH haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.4 Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von GDSmbH Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch GDSmbH,
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch GDSmbH,
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens GDSmbH,
e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch GDSmbH nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Deutschen Telekom AG beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung von GDSmbH für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den Betrag eines vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
12.5 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die GDSmbH oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der GDSmbH-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§13 Schlussbestimmungen
13.1 Erfüllungsort ist Freising, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Ge-schäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist Freising, sofern eine solche Gerichtsstandsvereinbarung zulässig vereinbar ist.
13.2 Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
13.3 An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch der/die Rechtsnachfolger des Kunden gebunden.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr sind die Parteien gehalten, an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommenden Ersatzbestimmung zu vereinbaren, welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.






